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Achtung Achtung Achtung

Betrifft Besitzer*innen von vor 2007 nicht in der EU gebauten Fernambuk-Bögen in der EU (u.a.: Dodd, Tubbs, Hill, Vidoudez, Finkel, Baker, Oxley, …)

Für Fernambuk-Bögen (auch alte), die vor 2007 nicht auf dem heutigen Gebiet der EU gebaut wurden (z.B. in Großbritannien, Schweiz, Kanada, USA,…), die aber in Zukunft (weiterhin) in der EU gehandelt werden sollen, beinhaltet der Nachweis des legalen Erwerbs einen zusätzlichen Punkt: Der Bogen muss nachweislich bereits vor März 2026 in der EU in Besitz gewesen sein. Dieser Nachweis kann durch Zolleinfuhrpapiere, einen Kaufbeleg (Kauf innerhalb der EU oder Rechnungsbeleg mit Name und Meldeadresse in der EU), Versicherungspolice (innerhalb der EU versichert), etc erbracht werden. Ist nichts dergleichen vorhanden, empfiehlt es sich dringend diese Bögen bei der zuständigen Umweltbehörde vor März 2026 anzumelden und sich unbedingt eine Eingangsbestätigung der Meldung zu erbeten. Ein anderer Weg könnte eine notarielle Beglaubigung des Besitzes des Fernambuk-Bogens in der EU vor März 2026 sein.

 

Weitere Informationen zum Thema Fernambuk und CITES finden Sie in unseren FAQ.

 

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