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In manchen Zusammenhängen wird auch von Anhang A oder B gesprochen. Warum?

CITES wird in der EU durch Verordnungen umgesetzt. Zusätzlich zu den EU-Verordnungen gibt es ergänzende nationale Vorschriften.

Die EU-Artenschutzgrundverordnung VO (EG) Nr. 338/97 listet die geschützten Arten in vier verschiedenen Anhängen (A –D) um und legt die grundsätzlichen Bestimmungen zur Umsetzung der CITES-Regelungen fest. 

Anhang A entspricht dann grob Anhang I und Anhang B Anhang II. Die EU kann in manchen Fällen auch strengere Handhabungen vorsehen als das die internationalen CITES-Regelungen festlegen. 

Quelle: BfN

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