Was ist die Annotation #10? Welche Rolle spielt sie?
Die Annotation #10 ist eine Ausnahmeregelung, die 2007 der Einstufung des Fernambuks im Anhang II, beigefügt wurde. Sie besagte damals, dass der Handel mit Fernambukholzstämmen, gesägtem Holz, Furnieren und unfertigen Holzprodukten für den Bogenbau nur noch mit Genehmigungen möglich ist. Fertige Fernambukbögen wurden aber ausdrücklich von den Handelseinschränkungen ausgenommen.
Diese Regelung wurde eingeführt, um das Reisen für Musiker*innen mit fertigen Bögen nicht zu erschweren.
Die Regelung beinhaltete aber auch, dass fertige Bögen aus illegalem Holz ohne Schwierigkeiten aus Brasilien ausgeführt werden konnten, da der Handel mit fertigen Bögen keinen Kontrollen mehr unterlag. Faktisch machte die Annotation #10 Bögen aus illegalem Holz zu legaler Handelsware.
Um diese Schwachstelle im Kontrollsystem, die den illegalen Holzhandel begünstigte, zu beseitigen, wurde die Annotation #10 bei der letzten CoP19 Ende November 2022 verändert: Bögen aus Brasilien wurden in die CITES-Regularien eingeschlossen. Das bedeutet, dass Bögen aus Brasilien zwar gehandelt werden dürfen, sie aber die üblichen Genehmigungen, die alle anderen Fernambuk-Produkte auch vorweisen müssen, benötigen. Ausgenommen sind nach wie vor alle fertigen Bögen, die außerhalb Brasiliens produziert wurden und werden. Brasilianische Bögen benötigen für jeden Handel ein CITES-Export-Dokument (das es nur für Vorerwerbsexemplare bzw aus registriertem Vorerwerbsmaterial gebaute Bögen gibt) und für die Einfuhr in ein anderes Land ein CITES-Import-Dokument.
Ohne eine Ausnahme der fertigen Bögen, wie unter der derzeitigen Annotation #10 festgelegt, würden für jeden Handel in die EU und aus der EU hinaus, CITES-Ein- und Ausfuhrdokumente benötigt und Musiker*innen würden dann auch bei einer Listung in Anhang II zukünftig eine Musikinstrumentenbescheinigung bei internationalen Reisen benötigen.
Quelle: CITES