Welche Auswirkungen hat eine CITES-Listung in Anhang II mit geänderter Annotation #10 für in der EU ansässige Musiker*innen:
- Darf ich als Musiker*in meinen Fernambuk-Bogen noch spielen?
Grundsätzlich ja.
Der Besitz, das Verschenken oder Vererben sowie die private Nutzung für
Konzerte/Musikveranstaltungen, auf denen keine Werbung mit dem oder für den Bogen gemacht werden darf, gelten als nicht kommerzielle Handlungen. Dafür ist kein Nachweis des legalen Erwerbs erforderlich. Das Auftreten auf Musikveranstaltungen/Konzerten gilt auch dann nicht als kommerzielle Verwendung, wenn ein Honorar o.ä. bezahlt wird. In diesem Fall steht der kulturelle Aspekt im Vordergrund, vorausgesetzt, es wird keine Werbung mit dem Bogen betrieben. - Was hat es mit der Registrierung auf sich?
Eine Registrierung von Fernambuk-Bögen wäre bei einer Listung in Anhang I relevant gewesen. Zum jetzigen Zeitpunkt scheint eine Registrierung nicht notwenig zu sein. - Darf ich als Musiker*in mit einem Fernambuk-Bogen noch reisen?
Dank der Annotation #10 dürfen Musiker*innen weiterhin international mit ihren Fernambuk-Bögen reisen. Die Annotation wurde bei der CoP20 so umformuliert, dass es weiterhin eine Ausnahme für die Bögen reisender Musiker*innen gibt, die ihre Bögen auf der Reise nicht verkaufen wollen. Für internationale Reisen wird Musiker*innen, wie bisher auch, empfohlen eine Declaration of Material bei sich zu führen und, wenn möglich, einen Nachweis über die Konzerttätigkeit, Probenaktivitäten, Teilnahme an einem Wettbewerb, den Besuch eines Bogenexperten zur Begutachtung oder Restaurierung/Reparatur des Bogens,… - Dürfen Musiker*innen ihre Fernambuk-Bögen noch weiterverkaufen?
Für den (Weiter-)Verkauf von Fernambuk-Bögen innerhalb Deutschlands bzw innerhalb der EU ist ein Nachweis des legalen Erwerbs erforderlich. - Können Musiker*innen weiterhin neue Fernambuk-Bögen kaufen? Worauf sollte geachtet werden?
Auch weiterhin ist es möglich Fernambuk-Bögen zu kaufen. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass es einen Nachweis des legalen Erwerbs zu dem Bogen gibt, der an den Käufer weitergegeben wird.