Skip to content

Was ist die Annotation #10? Welche Rolle spielt sie?

Die Annotation #10 ist eine Ausnahmeregelung, die 2007 der Einstufung des Fernambuks im Anhang II, beigefügt wurde. Sie besagte damals, dass der Handel mit Fernambukholzstämmen, gesägtem Holz, Furnieren und unfertigen Holzprodukten für den Bogenbau nur noch mit Genehmigungen möglich ist. Fertige Fernambukbögen wurden aber ausdrücklich von den Handelseinschränkungen ausgenommen.

Diese Regelung wurde eingeführt, um das Reisen für Musiker*innen mit fertigen Bögen nicht zu erschweren. 

Die Regelung implizierte aber auch, dass fertige Bögen aus illegalem Holz ohne Schwierigkeiten aus Brasilien ausgeführt werden konnten, da der Handel mit fertigen Bögen keinen Kontrollen mehr unterlag. Faktisch machte die Annotation #10 Bögen aus illegalem Holz zu legaler Handelsware.

Um diese Schwachstelle im Kontrollsystem, die den illegalen Holzhandel begünstigte, zu beseitigen, wurde die Annotation #10 bei der CoP19 Ende November 2022 verändert: Bögen aus Brasilien wurden in die CITES-Regularien eingeschlossen. Seitdem dürfen Bögen aus Brasilien zwar gehandelt werden, sie benötigen aber die üblichen Genehmigungen, wie alle anderen Fernambuk-Produkte auch. Brasilianische Bögen benötigen für jeden Handel ein CITES-Export-Dokument (das es nur für Vorerwerbsexemplare bzw aus registriertem Vorerwerbsmaterial gebaute Bögen gibt) und für die Einfuhr in ein anderes Land ein CITES-Import-Dokument. Ausgenommen waren bis zur kürzlich abgehaltenen CoP20 nach wie vor alle fertigen Bögen, die außerhalb Brasiliens produziert wurden. 

Bei der CoP20 Ende 2025 wurden schließlich alle fertigen Bögen (nicht mehr nur fertige Bögen aus Brasilien) zu CITES-Exemplaren erklärt. Sie unterliegen damit ab März 2026 den CITES-Regularien und benötigen für jeden Handel in die EU und aus der EU hinaus, CITES-Ein- und Ausfuhrdokumente. Die Annotation wurde allerdings so umformuliert, dass es weiterhin eine Ausnahme für die Bögen reisender Musiker*innen gibt, die ihre Bögen auf der Reise nicht verkaufen wollen. Für internationale Reisen wird Musiker*innen, wie bisher auch, empfohlen eine Declaration of Material bei sich zu führen und, wenn möglich, einen Nachweis über die Konzerttätigkeit, Probenaktivitäten, Teilnahme an einem Wettbewerb, den Besuch eines Bogenexperten zur Begutachtung oder Restaurierung/Reparatur des Bogens,…

Achtung: Die Ausnahme gilt ausschließlich für Fernambuk, nicht aber für andere CITES-relevante Materialien wie Elfenbein oder Schildpatt. 

 

Quelle: CITES, BfN

 

#!trpst#trp-gettext data-trpgettextoriginal=618#!trpen#WordPress Cookie Notice by Real Cookie Banner#!trpst#/trp-gettext#!trpen#