
FAQs Fernambuk
Ende Juni 2025 wurde bekannt, dass Brasilien seinen Nationalbaum Pau-brasil (auch Fernambuk/Pernambuco/Brazilwood/Paubrasilia echinata), das wichtigste Material im Bogenbau, unter strengeren Schutz (CITES Anhang I) stellen lassen will.
Es ergeben sich viele Fragen. Hier werden sowohl Musiker*innen als auch Geigen- und Bogenbauer*innen nach und nach Antworten auf die häufigsten Fragen finden. Wir wollen kursierenden Gerüchten und Falschinformationen mit belegbarem Faktenwissen begegnen. Unseren Antworten zu möglichen Konsequenzen einer Hochstufung in Anhang I liegen Einschätzungen des Bundesamtes für Naturschutz aus dem Jahr 2022 zugrunde. Endgültige Aussagen darüber werden sich aber erst nach der CoP20 im Dezember 2025 geben lassen. Daher können wir an dieser Stelle keine Haftung für die zukünftige Richtigkeit und Vollständigkeit unserer Antworten übernehmen.
Ist mein Bogen aus Fernambukholz gebaut?
Ist Fernambuk wirklich bedroht?
Seit wann wird Fernambuk im Bogenbau eingesetzt?
In manchen Zusammenhängen wird auch von Anhang A oder B gesprochen. Warum?
Was ist die CoP? Wann findet sie statt?
Wie kommen die Arten in die Anhänge?/Wer darf Anträge bei der CITES stellen?
Seit wann wird der Handel mit Fernambuk von der CITES reglementiert?
Wie stimmt die EU bei den CoPs? Stimmt die EU mit einer Stimme ab?
- Dürfte ich als Musiker*in meinen Fernambuk-Bogen noch spielen?
- Was hat es mit der Registrierung auf sich?
- Dürfte ich als Musiker*in mit meinem Fernambuk-Bogen noch reisen?
- Dürften Musiker*innen ihre Fernambuk-Bögen noch weiterverkaufen?
- Könnten Musiker*innen weiterhin neue Fernambuk-Bögen kaufen? Worauf sollte geachtet werden?