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FAQs Fernambuk

 

Ende Juni 2025 wurde bekannt, dass Brasilien seinen Nationalbaum Pau-brasil (auch Fernambuk/Pernambuco/Brazilwood/Paubrasilia echinata), das wichtigste Material im Bogenbau, unter strengeren Schutz (CITES Anhang I) stellen lassen will. 

Es ergeben sich viele Fragen. Hier werden sowohl Musiker*innen als auch Geigen- und Bogenbauer*innen nach und nach Antworten auf die häufigsten Fragen finden. Wir wollen kursierenden Falschinformationen mit belegbarem Faktenwissen begegnen und weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um Meinungsäußerungen der Vereinsmitglieder handelt.

Was ist Fernambuk?

Ist mein Bogen aus Fernambukholz gebaut?

Wo wächst Fernambuk?

Ist Fernambuk wirklich bedroht?

Seit wann wird Fernambuk im Bogenbau eingesetzt?

Was ist CITES?

Wie funktioniert CITES?

Welche Anhänge gibt es?

In manchen Zusammenhängen wird auch von Anhang A oder B gesprochen. Warum?

Was ist die CoP? Wann findet sie statt?

Wie kommen die Arten in die Anhänge?/Wer darf Anträge bei der CITES stellen?

Seit wann wird der Handel mit Fernambuk von der CITES reglementiert?

Was ist die Annotation #10?

Wann wurde der Antrag von Brasilien gestellt, Fernambuk in CITES-Anhang I hochzustufen?/Wurde der Antrag zum ersten Mal gestellt?

Wie stimmt die EU bei den CoPs? Stimmt die EU mit einer Stimme ab?

Welche Auswirkungen hätte eine CITES-Listung in Anhang I für Musiker*innen voraussichtlich:


Müssten Registrierung und Musikinstrumentenbescheinigung für einen Bogen regelmäßig erneuert werden? Wie lange wären sie gültig?

Wann gilt ein Bogen als Antiquität?

Welche Auswirkungen hätte eine CITES-Listung in Anhang I für den Handel/für Bogenbauer*innen voraussichtlich?

Wie würde sich der Unterschied zwischen einer Listung in Anhang I oder Anhang II konkret bemerkbar machen?

Wie sinnvoll ist es, die zuständigen deutschen Behörden zu dem Thema im Vorfeld der CoP zu kontaktieren?

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