






FAQs Fernambuk
Ende Juni 2025 wurde bekannt, dass Brasilien seinen Nationalbaum Pau-Brasil (auch Fernambuk/Pernambuco/Brazilwood/Paubrasilia echinata), das wichtigste Material im Bogenbau, unter strengeren Schutz (CITES Anhang I) stellen lassen will.
Vom 21. November bis 5. Dezember 2025 hat die Vertragsstaatenkonferenz der CITES in Samarkand, Usbekistan statt gefunden. Dort wurde u.a. über die Zukunft des Pau-Brasil im Handel entschieden. Es wurde beschlossen Fernambuk im CITES-Anhang II zu belassen und ihn nicht in die höchste Schutz-Kategorie (CITES-Anhang I) aufzunehmen. Allerdings wurde die bisher gültige Annotation #10 stark verändert. Die Veränderung zieht einige schwerwiegende Konsequenzen nach sich. Die Änderungen treten 90 Tage nach Verabschiedung (5. Dezember 2025 + 90 Tage) völkerrechtlich in Kraft.
Um welche Konsequenzen es sich handelt und welche Auflagen die Entscheidung auf der CoP mit sich bringt, darüber werden wir Musiker*innen und Geigen- und Bogenbauer*innen hier nach und nach informieren. Bisher gibt es noch einige Punkte, über die Unsicherheit in der Umsetzung herrscht. Wir hoffen in nächster Zeit dazu größere Gewissheit aus dem Bundesamts für Naturschutz zu bekommen. Deshalb können wir an dieser Stelle nur lückenhaft einordnen und keine Haftung für die zukünftige Richtigkeit und Vollständigkeit unserer Antworten übernehmen.
Ist mein Bogen aus Fernambukholz gebaut?
Ist Fernambuk wirklich bedroht?
Seit wann wird Fernambuk im Bogenbau eingesetzt?
In manchen Zusammenhängen wird auch von Anhang A oder B gesprochen. Warum?
Wie kommen die Arten in die Anhänge?/Wer darf Anträge bei der CITES stellen?
Seit wann wird der Handel mit Fernambuk von der CITES reglementiert?
Wie ist der originale Wortlaut der bei der CoP20 geänderten Annotation #10?
Was ist ein Nachweis des legalen Erwerbs (“proof of legal aquisition”)?
Welche Behörden sind in Deutschland zuständig?
- Darf ich als Musiker*in meinen Fernambuk-Bogen noch spielen?
- Was hat es mit der Registrierung auf sich?
- Darf ich als Musiker*in mit meinem Fernambuk-Bogen noch reisen?
- Dürfen Musiker*innen ihre Fernambuk-Bögen noch weiterverkaufen?
- Können Musiker*innen weiterhin neue Fernambuk-Bögen kaufen? Worauf sollte geachtet werden?
Worin liegt der Unterschied zwischen einer Listung in Anhang I und Anhang II?
Wann gilt ein Bogen als Antiquität?
Was ist eine “declaration of material”?