Schutzzone I – Kernzone
Streng geschütztes unbewohntes Gebiet, in dem keine wirtschaftliche Nutzung erlaubt ist (Holz darf unter keinen Umständen entnommen werden). (dunkelgrün)
Schutzzone II – Controlled Habitation Zone
Ein Gebiet, in dem eine Minimalnutzung erlaubt ist. D.h. die Menschen, die bereits dort leben, haben das Recht zur Nutzung des Waldes, um ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen. Ein weiterer Zuzug in diese Siedlungen ist untersagt. (lila)
Schutzzone III – Controlled Use Zone
Eine Zone, in der unter bestimmten Bedingungen auch über die Grundbedürfnisse der lokalen Bevölkerung hinaus gewirtschaftet werden darf und es geringere Nutzungseischränkungen gibt. (hellgrün)
Pufferzone
Der sogenannte „grüne Gürtel“ umgibt die Kernzone mit einem Netzwerk von Gemeindeverbänden (COBAs).
Jeder Gemeindeverband verwaltet und bewirtschaftet die jeweils zugehörige Fläche gemeinschaftlich. Eine kontrollierte nachhaltige Nutzung des Waldes ist in diesen COBAs möglich. Diese „Übergangszone“ soll einerseits die Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung und ihre Abhängigkeit von der Nutzung des Waldes berücksichtigen und das Zugeständnis einer kontrollierten Nutzung in diesem „grünen Gürtel“ einen absolut strikten Schutz der Kernzone andererseits ermöglichen. (weiß)