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Was ist ein Nachweis des legalen Erwerbs ("proof of legal aquisition")?

Der Handel mit Fernambuk-Bögen jeden Alters innerhalb der EU (private An- und Verkäufe eingeschlossen) ist ausschließlich mit einem Nachweis des legalen Erwerbs möglich. Auch für den internationalen Handel ist ein Nachweis des legalen Erwerbs erforderlich.
Der Nachweis des legalen Erwerbs ist unterschiedlich zu erbringen:

Bögen, erworben vor 13.9.2007 Bögen, erworben nach 13.9.2007

Bögen, gebaut und erstmals gehandelt vor 13.9.2007

Bögen, gebaut nach 13.9.2007

Nachweis des legalen Erwebs durch:

Erster Teil des Nachweises des legalen Erwerbs durch:

  • Kaufbeleg vor 13.9.07
  • oder
    Versicherungspolice (Vers. abgeschlossen vor 13.9.07)
  • oder
    Reparaturrechnung vor 13.9.07 (eindeutige Zuordnung des Bogens möglich)

Sollten derartige Dokumente nicht
vorliegen, kann eine

  • Einordnung des Herstellungszeitraums des Bogens
  • oder ein Echtheitszertifikat

als Nachweis dienen.

  • Kaufbeleg
  • oder
    Versicherungspolice
  • oder
    Reparaturrechnung mit eindeutiger Zurordnung

+ zweiter unverzichtbarer Teil des Nachweises des legalen Erwerbs durch:

Für Bögen deutlich vor 13.9.2007 gebaut:

  • Beleg der zeitlichen Einordnung der Herstellung des Bogens
  • oder Echtheitszertifikat
  • oder Rechnung des Vorbesitzers vor 13.9.07

Sollten keine Dokumente des ersten Teils vorliegen, kann u.U. der zweiteTeil als alleiniger Nachweis dienen.

Für Bögen, zeitnah zum 13.9.2007 gebaut:

  • Rechnung des Vorbesitzers vor 13.9.07

Dokumente, aus denen Registrierungsnummer oder CITES-Export- und Importnummer des verwendeten Vorerwerbsbestandes hervorgehen (beim Hersteller zu erfragen) = Beweis, dass legales Holz verwendet wurde.

 

Ergänzende Anmerkungen zur Tabelle:
Für alle Fernambuk-Bögen, die nach 13.9.2007 verkauft/erworben wurden, reicht ein Nachweis über den Kauf des Bogens nicht aus, weil damit nicht mehr festgestellt werden kann, ob der Bogen aus legalem Holz hergestellt wurde. Deshalb muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass der erworbene Bogen aus legalem Holz hergestellt wurde. (Im Fall von Fernambuk kann dies nur Vorerwerbsmaterial sein, importiert vor 13.9.2007).

Da fertige Bögen lange keine CITES-Exemplare waren und den CITES-Bestimmungen deshalb nicht unterlagen, sind viele Bögen ohne entsprechende Dokumente verkauft worden. 

Bei Bögen, bei denen der*die Bogenbauer*in bekannt ist, ist die Nachfrage ratsam, ob der Bogen im Nachhinein noch zugeordnet werden kann und das Ausstellen eines Instrumentenpasses mit Registrierungsnummer oder eines ähnlichen Dokuments, das die Registrierungsnummer oder die CITES-Export- und CITES-Importnummer des verwendeten Vorerwerbsholzbestandes enthält, möglich ist.

In jedem Fall wird dringend empfohlen alle vorhandenen Nachweise über Fernambukbögen zu sichern und dauerhaft (über die steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten hinaus) aufzubewahren.

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