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Was bedeutet "Vorerwerb"?

„Vorerwerb“ (auch “pre-convention”) im Sinne der CITES bedeutet, dass man ein Tier oder eine Pflanze oder ein Produkt daraus vor dessen/deren erstmaliger Einordnung in einem der CITES-Anhänge gekauft oder erworben hat. Da Paubrasilia echinata das erste Mal 2007 in CITES gelistet wurde, spricht man von „Vorerwerb“ bzw. „Vorerwerbsmaterial“, wenn das Fernambukholz oder der Fernamukbogen vor dem 13.9.2007 (Stichtag) erworben wurde. Ist das Vorerwerbsmaterial ordnungsgemäß registriert, kann es weiterhin gehandelt und genutzt werden. Das gilt auch für Bögen, die nach 2007 aus registriertem Vorerwerbsmaterial gebaut wurden. 

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