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Welche Behörden sind in Deutschland zuständig?

Bei der CoP wird Deutschland durch das Bundesamt für Naturschutz vertreten werden. Für Registrierung, Musikinstrumentenbescheinigung und Antrag auf Ausnahme vom Vermarktungsverbot sind die unteren Behörden zustandig (Landratsämter, Regierungspräsidien, untere Umweltbehörden).

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